Studienstart: 25. März 2021
Anmeldeschluss: 5. März 2021
Dauer: 1 Tag
Kosten: CHF 790.-

In der Übersicht

Basierend auf dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden Finanzinstitutsgesetz ist es den Finanzintermediären, inkl. Vermögensverwalter und Trustees, erlaubt, Aufgaben des Risikomanagements sowie der internen Kontrolle an externe Stellen zu delegieren. Weiter gestattet die Geldwäschereiverordnung FINMA den Finanzintermediären Drittpersonen für die Identifizierung der Vertragspartei sowie für die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten zu beauftragen sowie die Geldwäschereifachstelle auszulagern. Damit dies effizient erfolgen kann, ist ein Minimum an Digitalisierung zwingend erforderlich. Welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Welche operationellen und strategischen Fragen stellen sich? Und wie kann man ein Outsourcing organisieren?

Mittels des im Jahr 2020 von der MROS eingeführten Online-Portals goAML können Verdachtsmeldungen wegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erstmals elektronisch eingereicht und bearbeitet werden. Welche praktischen Herausforderungen stellen sich für die Beteiligten und wo liegen die Chancen der Digitalisierung im Meldewesen?

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